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Aktuelles, allgemeine Hinweise:

Wahlmöglichkeit 1. oder 2. Prüfungszeitraum (PZR)

Im Sommersemester 2012 haben Sie die Möglichkeit, sich bei folgenden schriftl. Prüfungen zwischen dem 1. und dem 2. Prüfungszeitraum zu entscheiden:

  • GBM 8: Vorlesung Entwicklungspsychologie, Bliesener (unter Vorbehalt)
  • GBM 11: Vorlesung QM I, Andres; Übung EDV 1, Wollschläger
  • GBM 13: Vorlesung Diagnostik, Köhnken; Seminar Testtheorie, Liethmann
  • HBM 4: Einführung in die Kriminalpsychologie, Bliesener
  • HBM 5: Seminar Test- und Fragebogenverfahren, Dreger
  • HBM 6: Vorlesung Evaluation, Bachmann

Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, melden Sie sich JETZT innerhalb der Abmeldephase online ab und während der Anmeldephase für den 2. PZR erneut an (die Fristen finden Sie auf der Startseite des Institutes).

Pflichtanmeldungen müssen aus technischen Gründen im 1. PZR vor- und wahrgenommen werden.

Bitte bedenken Sie, dass die Verantwortung für die Anmeldung bei Ihnen liegt. Ohne Anmeldung keine Teilnahme an der Prüfung!

NEU (SoSe2012): Aktuelle Modulbeschreibungen

Da die Form der Veröffentlichung der PO im Netz gerade überarbeitet wird, finden Sie die aktuellen Modulbeschreibungen des Grundstudiums (Anhang 3 der PO) und des Hauptstudiums (Anhang 4 der PO) momentan NUR HIER (nicht wie sonst immer unter dem entsprechenden Link auf der Seite der Studienberatung). Bitte beachten Sie dies in Ihrem eigenen Interesse!

Achtung: Zur Zeit (ab 24. April 2012) können E-Mails ohne Angabe einer Matrikelnummer nicht mehr bearbeitet werden!

Sprechstunde

Sprechstunden: Dienstag von 10 - 12 Uhr, Mittwoch 10 - 11 Uhr, Donnerstag 14 - 15:30 Uhr und Freitag von 10 - 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Absprache möglich. Montags ist das PA in der Regel nicht besetzt.

ACHTUNG: geänderte Sprechzeiten / Ausfalltermine/ Urlaub


Das Prüfungsamt ist ab Dienstag, den 29. Mai 2012, für ca. 2 Wochen nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an Frau Gegner.

Eine Bitte an alle Studierenden, die sich an den Studien- und Prüfungsausschuss (SPA) wenden möchten:

Bitte geben Sie künftig Anträge jeder Art an den SPA oder Widersprüche, die Sie natürlich nach wie vor an den Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. Köhnken richten, im Prüfungsamt (PA) ab . Ob Sie persönlich vorbeikommen, den Briefkasten im 3. Stock oder den Postweg an sich nutzen möchten, ist Ihnen überlassen. Das PA leitet Ihre Anliegen schnellstmöglich zur weiteren Bearbeitung an den SPA weiter.Vielen Dank!

Offizieller Noten-Bekanntgabetermin

Der Studien- und Prüfungsausschuss des Institutes für Psychologie (SPA) gibt bekannt, dass er mit sofortiger Wirkung einen für alle Prüfungsergebnisse des Studienganges Diplom-Psychologie verbindlichen Notenbekanntgabetermin festlegt: es handelt sich jeweils um den Tag, der sich aus dem letzten Tag des aktuellen Prüfungszeitraumes plus der Addition von 4 Wochen ergibt.

Beispiel : Der letzte Tag des 2. Prüfungszeitraumes des SoSe 2011 ist der 22.10.2011. 4 Wochen später ist der 19.11.2011.

Für Sie als Studierende bedeutet dieser Termin, dass Sie zu diesem Zeitpunkt über alle Noten des 2. Prüfungszeitraumes informiert sein sollten. Ausnahmen sind natürlich eventuelle Prüfungen, die erst nach dem 22.10.2011 stattgefunden haben. Im Falle von z. B. Widersprüchen ist mit diesem Notenbekanntgabetermin der Beginn der Widerspruchsfrist (diese beträgt 4 Wochen) eindeutig festgelegt und allen bekannt .

Über diesen Termin werden Sie ab sofort unterrichtet, wenn Sie sich im Online-Portal einloggen und Ihre Prüfungsergebnisse aufrufen. Sie bestätigen die Unterrichtung durch Ihr Häkchen bei den AGB

NEU (WiSe2011/12): Änderungen im Modul Major Klinische Psychologie

Die Modulbeschreibung für den Schwerpunkt Major in der Klinischen Psychologie ist geändert worden. Sie finden die Änderungen hier.

Die Zuordnungen der LVs zu den Überschriften in der Modulbeschreibung finden Sie hier.

NEU (SoSe 2011): Doch, es gibt ein Vordiplom - Sie müssen es nur abholen!

Gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises können die Vordiplome ab dem 6. September zu den Sprechzeiten bei Frau Gegner in Raum 308 abgeholt werden.

Kleiner Hinweis: es gibt auch noch etliche recht gut erhaltene Exemplare aus den vergangenen Semestern!

E-Mail-Adresse noch aktuell?

Seit dem 1. Dezember 2010 werden vom PA bevorzugt die stu-E-Mail-Adressen (stuXXXXX@mail.uni-kiel.de) verwendet. Bitte berücksichtigen Sie dies beim Abruf Ihrer Mails. Wenn Sie mir eine Mail schreiben, geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer an.

Informationen zu Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters

Wenn im LSF/QIS/POS noch keine Informationen zu Lehrenden oder Räumen vorliegen, lohnt sich u. U. ein Blick ins univIS. Die Aktualisierungen werden immer zuerst im univIS vorgenommen. Hier sind auch z. B. Klausurtermine und –orte sichtbar, bevor Sie diese erst im eigentlichen Abmeldezeitraum im LSF/QIS/POS sehen können. Bitte schauen Sie vor Veranstaltungsbeginn noch einmal in das Online-Vorlesungsverzeichnis und vergewissern Sie sich über die Angaben zu Ihrer Veranstaltung.

Wenn in QIS/LSF etwas nicht funktioniert!

Sie wollen sich in QIS/LSF etwas ansehen, sich an- bzw. abmelden und bekommen eine Fehlermeldung? Bitte schreiben Sie sofort eine Mail an das Prüfungsamt und nicht erst nach mehreren Tagen, vor allem wenn es um Fristen geht! Die Mail sollte Ihren Namen, !!Matrikelnummer!!, Beschreibung, was Sie machen wollten, und auf jeden Fall !! die FEHLERMELDUNG !! enthalten.

Prüfung der Voraussetzungen zu den Veranstaltungen

Das System prüft bei der Anmeldung die Voraussetzungen !!NICHT!! Dies übernimmt das Prüfungsamt. Wo die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die entsprechende Anmeldung storniert.

Diejenigen, die bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Veranstaltungsanmeldung übersehen wurden, diese jedoch nicht erfüllen, können trotzdem nicht an den entsprechenden Klausuren teilnehmen. Bitte prüfen Sie genau, ob Sie für alle Prüfungen angemeldet sind, die Sie mitschreiben möchten oder müssen, und setzen sich mit mir in Verbindung, wenn etwas nicht stimmt.

Versäumnis einer Prüfung wegen Erkrankung

Die Verfahrensweise bei Versäumen einer Prüfung wegen Erkrankung hat sich geändert. Sie benötigen künftig das Rücktritts- und das Attestformular (beide verfügbar unter "Formulare & Materialien" auf der Institutsseite). Das Attestformular muss vom Arzt ausgefüllt werden und zusammen mit dem Rücktrittsformular innerhalb von 4 Werktagen (Wochenenden und Feiertage nicht mitgerechnet), den Tag der Prüfung inbegriffen, im PA (es gilt der Eingangsstempel) vorliegen.

Achtung: Eine "Krankschreibung", wie sie z.B. einem Arbeitgeber vorgelegt wird (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder auch "gelber Schein"), wird nicht mehr akzeptiert!

Sobald das Attest in POS eingetragen ist, können Sie die entsprechende Klausur in QIS/LSF nicht mehr sehen.

WechslerInnen von anderen Unis ins 5. Fachsemester

Das Prüfungsamt benötigt eine Anerkennung des Vordiploms, wenn es denn schon erreicht wurde, auch wenn dieses bereits von der Zulassungstelle anerkannt wurde. Ansonsten können für Prüfungen des Hauptstudiums keine Anmeldungen erstellt werden. Dies gilt auch für WechslerInnen, die eine Anerkennung Ihres Bachelor-Abschlusses oder für Teile eines Bachelor-Studiums haben und mit Auflagen fürs Hauptstudium zugelassen worden sind. Das Prüfungsamt muss möglichst am Semesterbeginn über diese Anerkennungen bzw. die Auflagen informiert werden. Die Anerkennungen formuliert Herr Dr. Wollschläger.

Antrag an den SPA auf Wertung einer Prüfungsleistung ohne vorherige Anmeldung

Hauptfachstudierende der Psychologie können vor Prüfungen, an denen sie teilnehmen möchten, bei denen sie aber nicht angemeldet sind, einen vorbereiteten Antrag an den SPA zur Wertung ihrer Prüfungsleistung stellen. Das Formblatt, das Sie zu diesem Zwecke unterschreiben, enthält den Passus, dass Sie eine schriftliche Begründung nachreichen, warum Sie nicht zur Prüfung angemeldet waren. Der SPA behält sich vor, diesen Anträgen nach Prüfung stattzugeben oder sie abzulehnen.

Anträge ohne schriftliche Begründung können nicht bearbeitet werden!

Nach wie vor gilt: wer die Voraussetzungen für die jeweilige Prüfungsleistung nicht erfüllt, darf nicht an der Prüfung teilnehmen.

Bafög-Bescheinigungen

Die Formulare ("rosa Fomblatt") für das Bafög-Amt bearbeitet Frau Gegner. Als Unterlage benötigt sie den Ausdruck Ihrer erbrachten Leistungen aus QIS, zu finden unter dem Menüpunkt "Prüfungsergebnisse".

Historie PO-Anhänge

Die Anhänge 3 und 4 der Prüfungsordnung (Modulbeschreibungen) werden zu Beginn jeden Semesters aktualisiert. Da es für Sie von Bedeutung sein kann, wann für welches Modul welche Veranstaltungsformen, Prüfungsleistungen oder Notenberechnungen galten bzw. gelten, finden Sie hier eine Auflistung der jeweiligen Fassungen:
Modulbeschreibungen Grundstudium (Anhang 3) Modulbeschreibungen Hauptstudium (Anhang 4)
Wintersemester 2009/10 Wintersemester 2009/10
Sommersemester 2010 Sommersemester 2010
Sommersemester 2011 Sommersemester 2011
Wintersemester 2011/12 Wintersemester 2011/12
-- SabineGliesmann - 16 May 2012
Topic revision: 16 May 2012, SabineGliesmann
 

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